AGB FTT Forensic Discovery GmbH
gültig zum 01.10.2022
2.1 Sonderkündigung
Wir sind darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde wiederholt mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug gekommen ist und deswegen von uns angemahnt werden musste.
Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch dann vorliegen, wenn der Kunde wesentlich gegen die System Policies verstößt.
2.2. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage bei Monatsverträgen und 3 Monate bei Jahresverträgen.
3.1. Handel von beweglichen Gütern
Wir verkaufen nicht an Verbraucher i.S.d. §§ 13, 474 BGB. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt, vorbehaltlich einer individuellen schriftlichen Garantievereinbarung, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das arglistige Verschweigen eines Mangels oder falls und soweit eine Garantie gegeben wurde.
Soweit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift gilt: Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde die FTT Forensic Discovery GmbH zur Mitteilung aufzufordern, ob eine Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen wird. Die FTT Forensic Discovery GmbH teilt dies dem Kunden baldmöglich mit. Der Kunde ist nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wenn er nach dieser Mitteilung der FTT Forensic Discovery GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist oder die FTT Forensic Discovery GmbH Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verweigert. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, Paketdienst, Spedition, etc.) und der FTT Forensic Discovery GmbH sofort anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung zu vermerken. Ein späterer Einwand kann nicht mehr anerkannt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Dies gilt auch hinsichtlich der Vollständigkeit der Lieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs und Rügeobliegenheiten gemäß § 377, § 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Originalverpackung mit den Originalversandaufklebern und das defekte Gerät selbst vorgelegt werden.
3.2. System Policies
Technische Übereinkünfte bezüglich der vermieteten Server, Domains und der EMail Server werden in den System Policies geregelt.
6.2 Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB), den Krieg verherrlichen, Gewalttätigkeiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).
Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.
Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.
Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Nutzer im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.
Bei Verstößen gegen die in den vorgenannten Punkten aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte ist die FTT Forensic Discovery GmbH berechtigt, die Homepage unverzüglich unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Nutzers zu sperren.
Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte die unter seiner Domain publiziert werden. Der Nutzer haftet bei Verletzungen gegenüber Dritten selbst und unmittelbar.
6.3 Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten
Der Kunde versichert der FTT Forensic Discovery GmbH, dass seine gesamten angegebenen Daten sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet, die korrigierten neuen Daten unverzüglich an die FTT Forensic Discovery GmbH zu übersenden.
6.4 Verschwiegenheitspflicht
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Vertrages erforderlichen und übermittelten Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Sollten die Passwörter durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der Kunde dazu, die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde die FTT Forensic Discovery GmbH ausdrücklich frei.
6.5 Serverlast
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsverhalten des Servers nicht durch ungewöhnlich hohe Belastung oder auf andere Weise zu beeinträchtigen.
6.6. Lastschriftverfahren
Sollte der Kunde dem Lastschriftverfahren zustimmen und mangels Deckung eine Lastschriftrückgabe erfolgen, trägt der Kunde die bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften in Höhe von €10,-. Wir behalten uns eine sofortige Sperrung des Kundenaccounts vor. Ist der Account gesperrt, ist eine Reaktivierung nur nach vollständigen Ausgleich der Forderung durch den Kunden möglich.
6.7. Haftung bei Fehlern durch den Kunden
Sollte durch Fehler des Kunden der FTT Forensic Discovery GmbH Aufwand entstehen, behält es sich die FTT Forensic Discovery GmbH vor, diesen dem Kunden weiterzuberechnen.
Unsere Stundensätze umfassen:
Unsere Tagessätze umfassen regelmäßig 4.000 Euro für Workshops mit 3 Experten*innen aus unserem Hause. In diesen werden mit Ihnen als Kunden und Stakeholdern Projektvision, Roadmap, Meilensteine, Aufgaben (Themes, Epics, Features, User Stories, Tasks) gemeinsam definiert sowie agile Rollen festgelegt (Product Owner, Scrum Master). Werden volle Wochenendworkshops gebucht (Freitag bis Sonntag), verzichten wir auf Gebühren durch Wochenendzuschläge. Workshops mit mehr Teilnehmern von unserer Seite sind auf Anfrage möglich.
Leistungen werden in Zeiteinheiten abgerechnet. Eine Zeiteinheit umfasst 20 Minuten. Zur Systemwartung bieten wir unseren Kunden Serviceverträge je nach Produktumfang an. Aktive Bereitschaft mit Überwachungsdienst setzt einen Servicevertrag voraus und wird mit einem Stundensatz von 130 Euro abgerechnet. Bereitschaftsdienst an Wochenenden sowie Nachtarbeit werden mit dem doppelten, Sonn und Feiertage kumulativ mit dreifachem Satz berechnet. An und Abfahrten werden mit 60ct/km berechnet. Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise.
Beratungstätigkeiten im Vorfeld werden von unserer Partnerfirma Humaenergy Consulting (Bubenheim & Schumann PartG) abgedeckt.
Bayreuth, 1. September 2022
FTT Forensic Discovery GmbH
Dammwäldchen 3
95444 Bayreuth
Geschäftsführer: Christian Bubenheim
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth
Handelsregister: HRB 6659
Telefon: +49 921 730 88 70
Telefax: +49 921 730 88 68
E‑Mail: info@forensic-discovery.de
Website: www.forensic-discovery.de
Steuer-Nr.: 208÷126÷80847
USt-IdNr.: DE316922947
HypoVereinbank Bayreuth
IBAN DE95773200720027470980
BIC HYVEDEMM412
Penta (solarisBank AG)
IBAN DE49 1101 0100 2357 4581 72
BIC SOBKDEBBXXX